Warum Datenschutzbestimmungen?
Der ADHS Treff Zürichsee ist ein Treff für erwachsene Betroffene oder Angehörige von Betroffenen. In diesem Zusammenhang geht es um Themen die im Zusammenhang mit der Gesundheit von Personen stehen.
Wenn die Treffleitung E-Mailadressen oder Telefonnummern entgegen nimmt um Beispielsweise Einladungen zum nächsten Treff zu versenden, dann sind das schon besonders schützenswerte Personendaten gemäss Datenschutzgesetz Art. 3c (Bundesgesetz über den Datenschutz SR 235.1 vom 19.06.1992).
Sprachliche Knacknüsse bei einer geschlechtergerechen Schreibweise
Um das Lesen dieses Dokumentes zu vereinfachen, verwenden wir männliche und weibliche Personenbezeichnungen abwechselnd, so wie es entstehe wenn man beginnt zu schreiben. Es sind IMMER alle Geschlechter gemeint. Wir wollen niemanden diskriminieren.
Datenschutzbestimmungen des ADHS Treff Zürichsee
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Gesetzliche Grundlage
Diese Datenschutzbestimmungen richten sich nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz SR 235.1. Wiedersprechen diese Datenschutzbestimmungen oder Teile davon geltendem Recht, so hat das geltende Recht jederzeit Vorrang. -
Geltungsbereich
Kommunikation jeglicher Art, die in einem Zusammenhang mit einem Treff stehen, unterstehen diesen Datenschutzbestimmungen. Das kann eine Anfrage oder ein Gespräch mit der Treffleitung oder auch ein Gespräch eines Teilnehmenden in seinem privaten Umfeld oder in der Öffentlichkeit sein. Diese Datenschutzbestimmungen sind allen Personen, die zum ersten Mal an einem Treff teilnehmen schriftlich auszuhändigen. Direkt anschliessend sind die Personen darauf hinzuweisen, dass die Datenschutzbestimmungen für diese Person ab sofort gelten.1 -
Journalistische Arbeit und der Treff
Öffentliche Berichterstattungen (Journalismus) über den Treff setzt zwingend das Einverständnis aller Anwesenden voraus. Die Treffleitung hat in diesem Fall dieses Vorgehen zu protokollieren. -
Gespräche während einem Treff
Es herrscht Schweigepflicht. Während einem Treff dürfen für alle Anwesenden davon ausgehen, das Niemand persönliche Informationen an Dritte weitergibt. -
Erhebung von Personendaten
Es gibt keine Verpflichtung Daten anzugeben um an einem Treff teil zu nehmen. Die Treffleitung darf keine Personendaten erheben, die für das Funktionieren des Treffs keine Bedeutung haben. Es werden keine Präsenzlisten geführt. Wenn die Treffleitung E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von teilnehmenden Personen erhält, so sind diese strikt unter Verschluss zu halten. -
Trennen von Personendaten
Wenn die Treffleitung in Besitz von E-Mail-Adressen und Telefonnummern ist, so sind die Daten immer getrennt aufzubewahren. -
Herausgabe von Daten
Die Herausgabe von Daten an Dritte ist nur dann erlaubt, wenn es gesetzliche Verpflichtungen gibt. Im Zweifelsfall werden keine Daten bekannt gegeben, bis ein Gerichtsbeschluss die Herausgabe vorschreibt.
Wenn Teilnehmerinnen oder Teilnehmer nach Personendaten fragen, so erhalten sie nur über die eigenen Daten Auskunft. Diese Anfragen sollen zeitnah und umfassend beantwortet werden. -
Datensicherheit
Die Treffleitung hat mit angemessen Mitteln dafür zu sorgen das unbefugtes einsehen oder bearbeiten verhindert wird.
Namentlich erwähnt, aber nicht abschliessend, möglich: Getrenntes aufbewahren von E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Installieren von Antivirus und Internet Security Programmen auf den elektronischen Geräten wie PCs oder Smartphone. Datensätze verschlüsseln, wenn sie auf einem tragbaren digitalen Datenspeicher abgelegt werden. -
Kontrolle
Wenn der Verein ADHS Treff Schweiz einen Treff unterstützt, so wie es in den Statuten des Verein beschrieben ist, so hat er auch dafür zu sorgen, dass diese Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
1 Dies soll verhindern, das Personen sich darauf berufen können, sie haben die Bestimmungen noch nicht zur Kenntnis genommen.